Schnuppertag 2015

Unter dem Motto „Uni und Du“ lud der Fachbereich Rechtswissenschaft am 13.02.2015, Schülerinnen und Schüler aus Mittel- und Oberfranken zum Schnuppertag an die Universität nach Erlangen ein.

Studiendekan Prof. Dr. Stamm, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht Insolvenzrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit eröffnete den Infotag mit einem Vortrag über das Studium der Rechtswissenschaft und stellte anhand eines kleinen Falles die Tätigkeit von Juristinnen und Juristen vor.

Im Anschluss daran nahm Herr Prof. Dr. Jäger, Inhaber des Lehrstuhls für Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Medizinstrafrecht, die Teilnehmer mit auf eine spannende Reise durch den Deliktsaufbau im Strafrecht. Anschaulich zeigte er auf, dass nicht jede Handlung, obwohl sie im Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt ist, im Ergebnis auch wirklich bestraft werden muss, wie etwa in Fällen der Notwehr, in welchen der Täter seinerseits gerechtfertigt ist oder im Fall des Notstandes, wenn der Handelnde eine Gefahr von einem Angehörigen abwendet.

Anhand unzähliger anschaulicher Beispiele zeigte Prof. Dr. Jäger, dass das Recht nicht trocken, sondern lebendig ist und uns alle im Alltag betreffen kann.

Um dies zu untermauern, hatten sich zwei Praktiker bereit erklärt, den Teilnehmern Rede und Antwort zu stehen. Für die Anwaltschaft reiste Herr RA Martin Kefer von der Anwaltskanzlei-BNK aus Fürth an. Herr Kefer ist Fachanwalt für Strafrecht.

Für ihn ist Strafverteidigung ein Beruf aus Überzeugung. Er sagte, dass ein Strafverteidiger keine Mühen scheuen darf, einen ihm bis dato noch unbekannten Mandanten nach einem Telefonat, nach dessen Festnahme durch die Polizei, im Gefängnis aufzusuchen. Das Gefühl von Sicherheit und der richtigen Taktik sind für ihn Grundlagen einer soliden Verteidigung.

Die Staatsanwaltschaft und die Richterschaft wurde von Herrn Staatsanwalt Christian Lang vertreten. Christian Lang kennt beide Seiten. Er arbeitete zwischen 2011 und 2013 als Richter am Haßfurter Amtsgericht und wechselte anschließend zur Staatsanwaltschaft nach Bamberg.

„Gerade dieser, in Bayern übliche, ständige Wechsel“, sagt er „sei es, der den Menschen Bürgernähe und einen Blick für die Bedürfnisse der anderen Seite gibt“.

Beide Referenten stellten ihren Aufgabenbereich dar und sprachen Mut zu, sich einerseits nicht von der Theorie des Studiums abschrecken zu lassen, andererseits aber auch Respekt vor der Fülle an Wissen zu haben, das es zu erwerben gilt.

Anschließend wartete ein vorbereiteter interaktiver Law Slam auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Hierzu wurde ein Sachverhalt aufbereitet, den die Teilnehmer im Team zu bewältigen hatten.

Im Fall ging es um die Entführung eines Kindes, für dessen Herausgabe der Entführer ein Lösegeld zu erpressen versuchte, obwohl das Kind bereits tot war. Nach seiner Festnahme wurde dem Entführer „Folter angedroht“ um den Aufenthaltsort des vermeintlich noch lebenden Kindes in Erfahrung zu bringen. Dieser gab nach. Das Kind wurde tot in dem Versteck aufgefunden. Der Entführer wurde wegen Mordes verurteilt. Auch der „Retter“ blieb nicht unverschont. Die Staatsanwaltschaft klagte den „Folter“ anweisenden Polizeivizepräsidenten wegen Verleitung eines Untergebenen zu einer besonders schweren Straftat an. Die Frage: Zu Recht?

In zwei Gruppen aufgeteilt, mussten die Teilnehmer unter der Aufsicht von Staatsanwalt Lang und Rechtsanwalt Kefer ihr Können unter Beweis stellen. Einziges Hilfsmittel waren dabei die zuvor vermittelten Kenntnisse aus der Strafrechtsvorlesung und das Gerechtigkeitsempfinden der Teilnehmer. Herr RA Kefer und Herr Staatsanwalt Lang ließen dabei nichts unversucht, um zusammen mit ihren Gruppen die besten Argumente gegen oder für eine Verurteilung zu erarbeiten. Hitzige Diskussionen über Rechtfertigung, Schuld oder Unschuld des Angeklagten galt es zu bewältigen, um am Ende die Ergebnisse in einem Plädoyer zu präsentieren.

Das Besondere hierbei war, dass die beiden Gruppen selbst einen Sprecher wählen mussten, der ihre Ansichten vor den Augen der Praktiker und Professoren präsentieren musste.

Herr Prof. Dr. Jäger würdigte beide Vorträge und war vom Können der Teilnehmer sichtlich begeistert. „Selten haben wir solch interessierte und engagierte Teilnehmer an einem Infotag an der Uni erlebt“.

Alle Teilnehmer erhielten am Ende eine Urkunde, worin ihnen bescheinigt wird, erfolgreich Grundlagenwissen zum Ablauf und Zweck des Jurastudiums erworben zu haben, sowie aktiv an einem Planspiel mitgewirkt zu haben.

Wir wünschen allen Teilnehmern für ihren Schulabschluss alles Gute und freuen uns, sie bald an unserer Universität willkommen heißen zu dürfen!

Florian Fuhrmann
Serviceeinheit „Lehre und Studienberatung“