Studienortwechsel
Wechsel von einer anderen Hochschule an die FAU
Grundsätzlich stellt ein Wechsel an unsere Universität kein Problem dar. Sie müssen diesen Wechsel aber sorgfältig planen und die nachfolgend aufgeführten Schritte genau beachten.
Schritt 1: ggf. informatorische Anfrage
Bei Unsicherheiten hinsichtlich des Studienortwechsels empfiehlt sich eine Vorabanfrage bei der Serviceeinheit „Lehre und Studienberatung“ des Fachbereichs Rechtswissenschaft per E-Mail an die Adresse jura-studienberatung@fau.de. In dieser E-Mail sollten Sie Ihr aktuelles Fachsemester angeben und alle Studienleistungen auflisten, die Sie bereits erbracht haben. Hilfreich ist es dabei, uns bereits eine Leistungsübersicht und ggf. ein Modulhandbuch zu schicken.
Schritt 2: Beschaffen einer Unbedenklichkeitserklärung bei der bisherigen Universität
Sobald der Entschluss für einen Wechsel an die FAU erfolgt ist, müssen Sie sich, für die Immatrikulation, eine Unbedenklichkeitserklärung durch Ihre bisherige Universität ausstellen lassen.
Schritt 3: Immatrikulation an der FAU
Nun steht der Immatrikulation an der FAU nichts mehr im Wege. Hinweise zum Immatrikulationsverfahren erhalten Sie hier.
Bitte bringen Sie zur Immatrikulation die Unbedenklichkeitserklärung mit.
Schritt 4: Vorlage der Dokumente für die Anerkennung
Nach erfolgter Immatrikulation legen Sie die Leistungsnachweise Ihrer bisherigen Universität bei der Serviceeinheit „Lehre und Studienberatung“ des Fachbereichs Rechtswissenschaft vor.
Schritt 5: Erhalt des Anerkennungsbescheids
Nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid vom Dekanat per Post. Daneben werden die anerkannten Leistungen in die Leistungsübersicht in CAMPO aufgenommen.
Wechsel von der FAU an eine andere Universität
Wenn Sie von der FAU an eine andere Universität wechseln wollen, informieren Sie bitte das Prüfungsamt, damit das Prüfungsverfahren an der FAU abgeschlossen werden kann.
Für alle Auskünfte zum Studienortwechsel und zur Anerkennung von Prüfungsleistungen ist die neue Universität zuständig.